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Vergaberechtsreform 2016
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Wie sehen die Änderungen seit der Vergaberechtsreform 2016 aus?

Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe Öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst drei Richtlinien:

  • die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU)
  • die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) (Richtlinie 2014/25/EU) und
  • die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU).

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Weitere Informationen zu den Änderungen der Vergaberechtsreform

Diese Richtlinien wurden zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert und vereinfacht. Die öffentlichen Auftraggeber verfügen jetzt über größere Spielräume bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens, u. a. können sie frei zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren wählen. Außerdem können soziale, ökologische sowie innovative Aspekte umfassender als bisher bei der Auftragsvergabe berücksichtigen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann dabei konkrete Vorgaben zu den umweltbezogenen und sozialen Eigenschaften der zu beschaffenden Leistungen machen. Die Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Verfahrensteilnehmern wird zukünftig nahezu vollständig elektronisch ablaufen. Für Unternehmen wurde der Nachweis der Eignung der Bieter erleichtert.

Die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Verordnung über die Vergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) regeln die Einzelheiten des Vergabeverfahrens. Das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen sowie für freiberufliche Leistungen wurde in der VgV zusammengeführt. Die Vergabevorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und die Vorschriften zu Wettbewerben (Auslobungsverfahren) im Bereich der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens wurden als neuer Abschnitt in der VgV hervorgehoben.


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