eVergabe.de
EU-Schwellenwerte
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was sind EU-Schwellenwerte?

EU-Schwellenwerte bezeichnen bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber Leistungen europaweit ausschreiben müssen. Das EU-Vergaberecht ist in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung – VgVSektorenverordnung – SektVOKonzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) umgesetzt. Ob es überhaupt anzuwenden ist, ist abhängig davon, ob der Nettoauftragswert der Ausschreibung den jeweiligen sogenannten Schwellenwert erreicht oder überschreitet.


Passende Schulungen für Dich

Du möchtest Grundlagen zu verschiedenen Vergabeverfahren erhalten oder Dich in dem Bereich weiterbilden? Das ist mit den passenden Webinaren und Seminaren unserer Academy einfach und effektiv!

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Die aktuellen EU-Schwellenwerte

In einem Turnus von zwei Jahren wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Ende 2023 wurden die Werte erneut angepasst und sind zum 01.01.2024 gültig. Die neuen Schwellenwerte sind wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden:
    143.000 Euro (bisher 140.000 Euro),
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:
    221.000 Euro (bisher 215.000 Euro),
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern:
    443.000 Euro (bisher 431.000 Euro),
  • für Bauaufträge:
    5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro),
  • für Konzessionsvergaben:
    5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro).

Bleibe immer informiert mit den evergabe.de-News. Auch hier haben wir über die neuen Schwellenwerte ab 2024 berichtet.

News von evergabe.de

Die EU-Schwellenwerte sind in unserem Vergabemanagementsystem evergabe Manager (AI Vergabemanager) hinterlegt und werden bei der vorgeschlagenen Verfahrensart berücksichtigt.                   


Neu: evergabe.de-Academy

Erlebe Themen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de