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Liefer- und Dienstleistungsaufträge
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Was sind Liefer- und Dienstleistungsaufträge?

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind Aufträge, deren Gegenstand Lieferungen und Dienstleistungen sind, werden nach den Regelungen für diejenigen Aufträge vergeben, deren Wert überwiegt. Die vergaberechtliche Einordnung richtet sich also nach dem Schwerpunkt der Leistungen. Ein Dienstleistungsauftrag ist nach § 103 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein öffentlicher Auftrag, der weder Bauleistungen noch Lieferleistungen umfasst. Eine Lieferleistung liegt vor, wenn der ausgeschriebene Vertrag die Beschaffung von Waren zum Gegenstand hat. Dabei gelten als Waren alle Gegenstände mit Geldwert, die gehandelt werden können – unabhängig davon, ob sie materiell (z. B. ein PKW) oder immateriell (z. B. Strom) sind.


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Sind Ingenieurleistungen Dienstleistungen?

Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurden freiberufliche Leistungen als eigene Kategorie oberhalb des Schwellenwerts abgeschafft. Seither gelten alle Leistungen nach der VgV als Liefer- oder Dienstleistungen. Lediglich für Architekten- und Ingenieurleistungen gibt es in den §§ 73 bis 80 VgV spezielle Regelungen.


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