- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
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- Bieter
- Bieterfragen
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- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was sind Bauleistungen?
Bauleistungen sind Leistungen jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen durch Architekten, Statiker und Vermessungs- oder Bauingenieure. Ein großer Teil der Bauleistungen sind in der Baubetriebe-Verordnung (BaubetrV 1980) aufgeführt.
Bei der Schätzung des Auftragswerts von Bauleistungen ist neben dem Auftragswert der Bauaufträge der geschätzte Gesamtwert aller Liefer- und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Der Öffentliche Auftraggeber hat die Möglichkeit Aufträge für die Planung und die Ausführung von Bauleistungen entweder getrennt oder gemeinsam zu vergeben. Die Kosten für die Planungsleistungen werden nur dann mit den Bauausführungskosten zusammengerechnet, wenn die Planungsleistungen zusammen mit der Ausführung des Bauauftrags ausgeschrieben werden.
Passende Schulungen
In unseren Schulungen zeigen wir Dir, wie Bauleistungen korrekt vergeben werden, bringen Dir das Regelwerk VOB/B näher und erklären Dir unsere Plattform mit der Du einfach Bauleistungen ausschreiben kannst.
Weitere Informationen zu Bauleistungen
Die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentlichen Auftraggeber erfolgt nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Sie ist in drei Abschnitte gegliedert. Der Abschnitt 1 regelt die nationalen Bauvergaben und hat damit den weitaus größten Anwendungsbereich. Die Regelungen des 2. Abschnitts sind für europaweite Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen ab Erreichen der Schwellenwerte nach § 106 Absatz 2 Nr. 1 GWB anzuwenden. Sie werden durch eine entsprechende Verweisung in § 2 VgV verbindlich vorgeschrieben. Die Regelungen des Abschnitts 3 gelten für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Bauaufträgen im Sinne des § 104 Absatz 1 GWB. Sie werden durch eine entsprechende Verweisung in § 2 VSVgV verbindlich vorgeschrieben.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), einem von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetzten Gremium, erarbeitet und fortgeschrieben. In ihr sind Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt.
Auf evergabe.de können Auftraggeber ihre Bauleistungen EU-weit und national öffentlich ausschreiben.
Neu: evergabe.de-Academy