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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist die Vergabeverordnung?
Die neue Vergabeverordnung ist Teil der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO). Sie entspricht Artikel 1 dieser Mantelverordnung und trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe „klassischer“ öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren).
In die klassische Vergabeverordnung wurden die bisherige VOL/A und die bisherige VOF integriert. Beide bisher eigenständigen Regelungsbereiche sind daher weggefallen. Die neue Vergabeverordnung hat aber im Hinblick auf die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zwei eigene Abschnitte erhalten:
Einen Abschnitt 5 über die Vergabe von „Planungswettbewerben“ sowie einen Abschnitt 6 über „Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“.
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