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Was ist die Eignung des Bieters?
Die Eignung des Bieters entscheidet darüber, ob ein Unternehmen grundsätzlich für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags in Betracht kommt. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Unternehmen selbst und nicht auf das konkrete Angebot. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter an Vergabeverfahren teilnehmen.
Die Eignungsprüfung erfolgt auf der zweiten Wertungsstufe des Vergabeverfahrens. Hat ein Bieter diese Stufe bestanden, darf seine Eignung in späteren Bewertungsstufen nicht erneut infrage gestellt werden. Ein höheres Maß an Eignung kann kein Zuschlagskriterium sein.
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Die Eignung des Bieters erfolgt wenn
Ein öffentlicher Auftraggeber muss die Eignung anhand der in § 122 GWB sowie in § 6a VOB/A resp. VOL/A festgelegten Kriterien bewerten. Dazu gehören:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Nachweise zur Eignung müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung entsprechen. Unverhältnismäßige Anforderungen oder das nachträgliche Verneinen einer zuvor bestätigten Eignung können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Der evergabe Manager ermöglicht neben der formalen Angebotswertung und der Prüfung der Angemessenheit der Preise auch die Eignungsprüfung der Bieter.