Vergaberecht bei
öffentlichen Aufträgen
Vergaberecht bei
öffentlichen Aufträgen
Landesrecht bei Vergabe öffentlicher Aufträge
Hier findest Du wichtige gesetzliche Grundlagen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Sie gelten für die jeweiligen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die verlinkten Gesetze und Verordnungen der Länder geben tiefere Einblicke in das entsprechende Vergaberecht und deren Rahmenbedingungen, wie z. B. Quelle, Ausgabe, Dokumenttyp, Aktenzeichen, Veröffentlichungsdatum und Gültigkeit.
Bundesland
Baden-Würtemberg
Gesetze Verordnungen
- Gesetz zur Mittelstandsförderung
- Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
- Vergabenachprüfungsverordnung (VNPVO)
- Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV)
Bayern
- Mittelstandsförderungsgesetz (MfG)
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
- Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR)
- Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR)
- Richtlinien für die Tätigkeit des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V.
- Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (VHB Bayern)
- Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Lieferungen und Leistungen durch Behörden der Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern (VHL Bayern)
Berlin
Brandenburg
Bremen
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Mittelstandsförderungsgesetz
- Bremische Vergabeverordnung (BremVergV)
- Bremische Vergabeorganisationsverordnung (BremVergabeOrgV)
- Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen – Land und Stadtgemeinde Bremen (VVBesch)
- Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Hamburg
- Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG)
- Anordnung über Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Hamburgischen Vergabegesetz
- Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
- Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (HmbZVB-VOL/B)
Hessen
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Hessisches Mittelstandsförderungsgesetz
- Verordnung über die Vergabekammern
- Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen (GABau)
- Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass)
- Gemeinsamer Runderlass – Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Erlass – Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen
Mecklenburg-Vorpommern
- Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V)
- Vergabenachprüfungsgesetz (VgNG M-V)
- Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung (VgGDLVO M-V)
- Vergabekammernverordnung (VgKVO M-V)
- Mindest-Stundenentgelt-Verordnung (MStEVO M-V)
- Vergabeerlass (VgE M-V)
- Zuständigkeiten der Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern – Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums/Vorsitzender des Vergabekollegiums
- Anträge auf Nachprüfung bei den Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern – Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus
- Beschaffungsrichtlinie (BeschaffRL M-V)
- Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Verwaltungsvorschrift der Landesregierung
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
- Saarländisches Tariftreuegesetz (STTG)
- Verordnung über die Regelung der Nachprüfungsverfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Sinne von § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 des Saarländischen Tariftreuegesetzes
- Bekanntgabe der von den Gemeinden, Gemeindeverbänden, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden bei der Vergabe von Aufträgen anzuwendenden Vergabegrundsätze (Vergabeerlass)
Sachsen
Sachsen-Anhalt
- Landesvergabegesetz (LVG LSA)
- Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
- Verordnung über Auftragswerte für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A
- Richtlinie über die Einrichtung von Vergabekammern in Sachsen-Anhalt
- Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption
Schleswig-Holstein
- Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
- Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO)
- Landesverordnung über den beratenden Ausschuss nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSHBerAVO)
- Richtlinie „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein“ (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
- Landesbeschaffungsordnung Schleswig-Holstein
Bundesrecht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Das deutsche Vergaberecht enthält Rechtsnormen unterschiedlichen Typs: Gesetze, Verordnungen und Vergabeordnungen auf dem Rang von Verwaltungsvorschriften. Nachfolgende Links sollen Dir helfen, schnell und einfach die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu finden.
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Vertrauensdienstegesetz (VDG)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- E-Rechnungsverordnung (ERechV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
- Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017)
Begriffserläuterungen findest Du im evergabe.de-Lexikon: VSVgV, VOL, UVgO
Europarecht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Auf EU-Ebene gibt es viele Verordnungen und Richtlinien, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere oberhalb der EU-Schwellenwerte, beachtet werden müssen. Informiere Dich auf den nachfolgenden verlinkten Seiten über die aktuellen Vorschriften zur Vergabe EU-weiter öffentlicher Aufträge.
Richtlinien und Verordnungen
- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe (Vergaberichtlinie)
- Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie)
- Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (Konzessionsvergaberichtlinie)
- Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsrichtlinie)
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE-Durchführungsverordnung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge (Standardformularverordnung)
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung)
- Bekanntmachung gemäß § 106 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der ab dem 1. Januar 2018 geltenden neuen EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Begriffserläuterungen findest Du im evergabe.de-Lexikon:
Sektorenrichtlinie, Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Konzession
Vergaberecht leicht vermittelt

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