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- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist die VOL?
VOL ist eine Abkürzung für die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und regelt die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Vergaben im Oberschwellenbereich werden in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Zu beachten ist, dass die VOL nicht mehr in allen Bundesländern gilt, da sie von der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst wurde. Nur noch Sachsen und Sachsen-Anhalt, schreiben ihre Liefer- und Dienstleistungen noch nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen aus.
Zudem wird die VOL vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) beschlossen.
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Weiterführende Informationen zu VOL
Die VOL ist in zwei Teile gegliedert und bestimmt somit auch unterschiedliche Bereiche bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Teil A (VOL/A) enthält die allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Teil B (VOL/B) regelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Sie werden regelmäßig Bestandteil des zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer geschlossenen Vertrages. Die VOL/B entspricht also Allgemeinen Geschäftsbedingungen der öffentlichen Hand.
Du musst für Deine Vergabe die VOL anwenden? Mit dem evergabe Manager kannst Du alle gängigen Verfahrensarten nach VOL durchführen.
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