- Abfallhierarchie
- Abfallrahmenrichtlinie
- Absage
- Absageschreiben
- Abzeichnungsstufen
- Agenda 21
- AI Anfragenmanager
- AI Bietercockpit
- AI Firmenmanager
- AI LV-Assistent
- AI Vergabemanager
- AI Weblauncher
- Akteneinsicht
- Alternativpositionen
- Amtsblatt der Europäischen Union
- Amtsermittlungsgrundsatz
- Änderung der Vergabeunterlagen
- Angebot
- Angebote in Papierform
- Angebotsannahme
- Angebotsfrist
- Angebotsöffnung
- Angebotsprüfung
- Angebotswertung
- Angemessenheit des Angebots
- Anschreiben
- Arbeitsgemeinschaft
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Archivierungsfrist
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Aufhebung der Ausschreibung
- Aufhebungsgründe
- Aufklärungsverhandlungen
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Auftragsarten
- Auftragsberatungsstelle
- Auftragserteilung
- Auftragsgegenstand
- Auftragsvergabe
- Auftragswert und Auftragsvolumen
- Ausführungsfristen
- Auslobungsverfahren
- Ausschlussfrist
- Ausschlussgründe
- Ausschreibung
- Ausschreibungen bund.de
- Ausschreibungsblatt
- Ausschreibungsdatenbank
- Ausschreibungsergebnis
- Ausschreibungsreife
- Ausschreibungssoftware
- AVV Klima
Wer ist ein Auftraggeber?
Ein Auftraggeber ist derjenige, der vertraglich an Auftragnehmer Aufträge zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt. Die öffentliche Hand – also Bund, Länder und Gemeinden – dürfen Aufträge für Lieferungen und Leistungen grundsätzlich nur im Wege eines Vergabeverfahrens vergeben.
Passende Schulungen für Dich
evergabe.de unterstützt Dich bei Deiner Auftragsvergabe mit geeigneten Webinaren und Seminaren für Auftraggeber.
Weitere Informationen zu Auftraggebern
Man unterscheidet zwischen öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB (u. a. der Bund, die Länder und Gemeinden, die öffentliche Verwaltung, öffentliche Unternehmen oder Kommunalunternehmen) und privaten Auftraggebern (Privathaushalte, Unternehmen und sonstige Personenvereinigungen). Dem Anwendungsbereich des GWB unterfallen auch Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 GWB und Konzessionsgeber im Sinne des § 101 GWB sowie in bestimmten Fällen jene, die überwiegend staatlich finanzierte Aufträge vergeben.
Anders als bei rein privaten Vergabestellen, ist für die öffentliche Hand die Vorschriften des Vergaberechts verpflichtend. Jedoch nutzen in den letzten Jahren zunehmend auch gewerbliche wie private Kunden die Möglichkeiten der Ausschreibung, um ihre Kosten zu minimieren.
Egal, ob privat, gewerblich oder öffentlich – auf evergabe.de können alle ausschreiben.
Neu: evergabe.de-Academy