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Auftragnehmer
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Was versteht man unter Auftragnehmer?

Als Auftragnehmer bezeichnet man den Vertragspartner, der sich gegenüber dem Auftraggeber zur Erbringung von Leistungen verpflichtet. Im Vergabeverfahren ist dies derjenige Bieter, auf dessen Angebot der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag erteilt. Auftragnehmer kann sowohl ein Einzelunternehmen als auch eine Bietergemeinschaft sein.


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Weiterführende Informationen zu Auftragnehmer

Gemäß § 122 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 GWB geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
  2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
  3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

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