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Was sind Eignungskriterien?
Eignungskriterien definieren die konkreten Maßstäbe, anhand derer ein öffentliche Auftraggeber prüft, ob ein Bieter oder Bewerber geeignet ist. Sie dienen als Bewertungsgrundlage, um sicherzustellen, dass Unternehmen die erforderlichen fachlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
Die 3 Hauptkriterien
Die drei Hauptkategorien gemäß § 122 Abs. 2 GWB sind:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Umsatznachweise, Versicherungen)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen, Qualifikationen, Zertifikate)
Die Eignungskriterien müssen in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen klar formuliert sein. Sie dürfen nicht über das hinausgehen, was für die Auftragsausführung erforderlich ist, und müssen objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein.
Wie Eignungskriterien festlegen / erfüllen?
Finde im Webinar „Der geeignete Bieter“ eine Antwort auf diese Frage. Außerdem lernst Du alles zu Nachweisen, Prüfungen und Leistungsfähigkeit.
Die Eignungskriterien können mittels Vergabeunterlagen den Bietern über evergabe.de oder mit dem evergabe Manager zum Download bereitgestellt werden.