- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist ein Bewerber?
Ein Bewerber ist ein Unternehmen oder eine juristische Person, die ihr Interesse an einem öffentlichen Auftrag bekundet, jedoch noch kein Angebot abgegeben hat. Der Begriff wird vor allem bei zweistufigen Vergabeverfahren verwendet, bei denen zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet.
Abgrenzung zwischen Bewerber und Bieter
- Bewerber: Interessierte Unternehmen, die sich um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewerben, aber noch kein Angebot eingereicht haben.
- Bieter: Unternehmen, die bereits ein konkretes Angebot abgegeben haben und aktiv am Verfahren teilnehmen.
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Anforderungen & Rechte
Bewerber müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen, die je nach Art des Vergabeverfahrens variieren. Dazu gehören:
- Nachweis über Referenzen oder Qualifikationen
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Unternehmen haben das Recht, an transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlprozessen teilzunehmen. Werden sie ungerechtfertigt ausgeschlossen, können sie Rechtsmittel einlegen, etwa durch eine Rüge oder ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
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