- B2B
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was sind Bietergemeinschaften?
Bietergemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebots mit dem Ziel, den durch die Verdingungsunterlagen beschriebenen Auftrag gemeinschaftlich zu erhalten und auszuführen. Damit haben auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, sich zusammen mit anderen Unternehmen um Aufträge zu bewerben, die ihre Leistungsfähigkeit im Einzelfall überschreiten würden. Bei einer Bietergemeinschaft handelt es sich grundsätzlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB, die im Auftragsfall den Vertrag gemeinsam als ARGE ausführt.
Auch auf evergabe.de können Auftragnehmer als Bietergemeinschaft an Vergabeverfahren teilnehmen.
Passendes Webinar zu Bietergemeinschaft
Im Webinar Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Eignungsleihe erfährst Du wir Du Fehler vermeidest und nicht vom Verfahren ausgeschlossen wirst. Unser Referent RA Maximilian Bühner spricht dabei sehr praxisorientiert und gibt viele hilfreichen Tipps mit für den eigenen Vergabealltag.
Academy