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Vergabestatistik
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Was beinhaltet die Vergabestatistik?

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) als neues Regelwerk (= Artikel 4 VergRModVO) gibt den öffentlichen Auftraggebern erstmalig auf der Basis von § 114 GWB die Übermittlung statistischer Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die von ihnen durchgeführten Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor.

Damit werden die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, umfangreiche statistische Daten zu ihren Vergaben sowohl unter- wie oberhalb der EU-Schwellenwerte zu erheben. Die Vergabestatistikverordnung verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bestimmte Beschaffungsdaten an das vom BMWK beauftragte Statistische Bundesamt zu übermitteln. Seit Oktober 2020 werden in Deutschland erstmals umfassend Daten zu öffentlichen Aufträgen erfasst. Bis dahin fehlte Bund, Ländern und Kommunen eine belastbare Datengrundlage. Diese Erhebung macht die wirtschaftliche Bedeutung öffentlicher Vergaben und Konzessionen sichtbar und unterstützt die Erfüllung von Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission.

Die Vergabestatistik bietet eine detaillierte Darstellung der Vergabeprozesse im öffentlichen Sektor. Sie gliedert den Einkauf in Liefer-, Dienst- und Bauleistungen und zeigt, in welchen Bereichen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Zudem erfasst sie, welchen Anteil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen haben.


Die EU-Schwellenwerte sind in unserem evergabe Manager hinterlegt und werden bei der vorgeschlagenen Verfahrensart berücksichtigt.


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