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Was ist eine Losvergabe?
Das Gebot der losweisen Aufteilung eines Auftrages (§ 5 VOB/A) soll kleine und mittelständische Unternehmen befähigen, Angebote abzugeben, zu deren Durchführung ihr Unternehmen (noch) in der Lage ist. Es soll jedoch nicht durch Vermehrung der abzuschließenden Verträge allen Unternehmen, auch solchen, die den gesamten Leistungsumfang ohne Schwierigkeiten bieten können, generell eine Erhöhung der Zuschlagschancen erbringen.
Die Zahl und Größe der Lose muss sich daran orientieren, dass sich tatsächlich kleine und mittlere Unternehmen um Teilaufträge bewerben können. Allerdings muss man dabei nicht so weit gehen, dass sich alle potentiellen Bewerber an dem Wettbewerb beteiligen können, ohne gezwungen zu sein, Bietergemeinschaften zu bilden. Dies schränkt den Wettbewerb in unzulässiger Weise ein.
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