eVergabe.de
Arbeitsgemeinschaft
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist eine Arbeitsgemeinschaft?

Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Unternehmen – meist Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) – mit der Absicht, ein gemeinsames Angebot für einen öffentlichen Auftrag abzugeben und der späteren Leistungserbringung. Die Bietergemeinschaft geht in der Regel der Arbeitsgemeinschaft als Vorgesellschaft voraus.

Erhält eine Bietergemeinschaft den Angebotszuschlag, endet diese formell und geht in eine Arbeitsgemeinschaft über, die das Projekt rechtlich und zeitlich verbindlich durchzuführen hat.

Unechte vs. echte Arbeitsgemeinschaft

Eine ARGE kann entweder echt oder unecht sein. Der Unterschied zwischen einer echten und einer unechten Arbeitsgemeinschaft liegt darin, wie die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber auftreten und haften: Die echte ARGE handelt als eine Einheit, während die unechte ARGE jedes Mitglied eigenständig auftreten lässt.

Echte Arbeitsgemeinschaft

  • Auftreten nach außen: Die ARGE handelt als eine einheitliche Einheit im Namen aller Mitglieder.
  • Vertrag: Ein gemeinsamer Vertrag mit dem Auftraggeber wird abgeschlossen.
  • Haftung: Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch, d.h., jedes Mitglied kann für die gesamte Leistung in Anspruch genommen werden.
  • Beispiel: Drei Bauunternehmen bilden eine ARGE, um gemeinsam ein Bauprojekt zu realisieren und treten gegenüber dem Auftraggeber als einheitlicher Vertragspartner auf.

Unechte Arbeitsgemeinschaft

  • Auftreten nach außen: Jedes Mitglied handelt nach außen unabhängig und eigenständig.
  • Vertrag: Jeder Partner schließt seinen eigenen Vertrag oder übernimmt eigenständig seinen Anteil am Projekt.
  • Haftung: Jedes Mitglied ist nur für seinen eigenen Teil des Projekts verantwortlich; keine gesamtschuldnerische Haftung.
  • Beispiel: Zwei Ingenieurbüros arbeiten im Rahmen einer unechten ARGE an einem Infrastrukturprojekt, wobei jedes Büro separat für seinen Teil verantwortlich ist und eigenständig gegenüber dem Auftraggeber auftritt.

Passendes Webinar für Dich

Wenn Du in eine Arbeitsgemeinschaft eintreten möchtest solltest Du Dir das Webinar zur Bietergemeinschaft nicht entgehen lassen. Darin lernst Du alles über die Grundlagen.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Weiterführende Informationen

Im Baugewerbe handelt es sich häufig um den Zusammenschluss mehrerer am Bau beteiligter Handwerksmeister oder Bauunternehmer zur gemeinsamen Durchführung größerer Bauvorhaben.

Da es sich um einen befristeten Zusammenschluss nur für diesen Bauauftrag handelt, trägt die Arbeitsgemeinschaft den Charakter einer Gelegenheitsgesellschaft.

Die Vorteile liegen u. a. in der Verteilung des wirtschaftlichen und technischen Risikos sowie der Haftung auf mehrere Bauunternehmen, der Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Möglichkeit der Nutzung der Spezialerfahrung der einzelnen Partner. Außerdem kann dadurch die Bauzeit eingehalten bzw. verkürzt werden.

Für den Rechtsverkehr gibt sich die Arbeitsgemeinschaft einen Namen, häufig in Anlehnung an die Bezeichnung des Bauvorhabens. In der Regel gilt der Ort der Baustelle als Sitz der Arbeitsgemeinschaft. Im Schriftverkehr kann die Arbeitsgemeinschaft mit eigenem Briefkopf auftreten, in welchem sowohl die Technische als auch die Kaufmännische Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft namentlich und mit der jeweiligen Anschrift benannt ist.

Bei einer Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft handeln die Gesellschafter gesamthänderisch. Inhaber der Gesellschaftsrechte und des Gesellschaftsvermögens sind die Gesellschafter. Zwischen den Partnern werden die Rechte und Pflichten in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt.


Auf evergabe.de können Auftragnehmer als Bietergemeinschaft Angebote abgeben.

eVergabe.de