eVergabe.de
VOF
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist VOF?

VOF ist eine Abkürzung für die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen und regelte bis zum 18. April 2016 das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen wie die der Architekten und Ingenieure. Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel mit der Vergaberechtsreform 2016.

Die Vorschriften für Vergabeverfahren zur Beschaffung freiberuflicher Dienstleistungen sind nun in der Vergabeverordnung (VgV) enthalten. Im Abschnitt 6 der VgV sind die Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zu finden. Die VOF regelte bis April 2016 die Vergabe freiberuflicher Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie galt für nicht klar beschreibbare Dienstleistungen, insbesondere von Architekten, Ingenieuren und Künstlern, während andere freiberufliche Leistungen unter die VOL fielen.

Ab einem Auftragswert von ca. 200.000 Euro mussten diese Vergaben EU-weit ausgeschrieben werden. Die Auswahl geeigneter Dienstleister erfolgte über Verhandlungsverfahren oder Planungswettbewerbe. Besonders bei Architektur- und Ingenieurleistungen war ein Wettbewerb üblich, wobei der Gewinner den Auftrag erhielt, sofern er die formalen Vorgaben erfüllte.

Unterhalb der Schwellenwerte war eine freihändige Vergabe möglich, jedoch weiterhin an strenge Regeln gebunden.


evergabe.de – Academy

In unseren Academy-Weiterbildungen erhältst Du fundiertes Wissen zu Vertragswerken und zur rechtssicheren Vergabe – sowohl national als auch europaweit.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Mit der Vergabesoftware evergabe Manager (AI Vergabemanager) können alle gängigen Verfahrensarten nach VgV durchführt werden.

eVergabe.de