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Vergabearten
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Was sind Vergabearten?

Unter Vergabearten versteht man die unterschiedlichen Verfahren im Vergabebereich. In § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden abschließend die Vergabearten genannt, die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen näher definiert und ausgeformt sind.

Öffentlichen Auftraggebern stehen das Offene Verfahren und das Nichtoffene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach ihrer Wahl zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist (§ 119 Abs. 2 GWB).


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Vergabearten im Überblick

Diese sind oberhalb der EU-Schwellenwerte

Unterhalb der Schwellenwerte sind es gemäß § 3 VOB/A bzw. § 3 VOL/A


Auftraggeber können direkt auf evergabe.de Vergabeverfahren zu den unterschiedlichen Vergabearten durchführen.

Ob regional, national oder europaweit. Mit dem evergabe Manager kannst Du die passende Verfahrensart wählen und wirst mit wichtigen Formularblättern unterstützt.


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