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- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
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Was sind Vergabearten?
Unter Vergabearten versteht man die unterschiedlichen Verfahren im Vergabebereich. In § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden abschließend die Vergabearten genannt, die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen näher definiert und ausgeformt sind.
Öffentlichen Auftraggebern stehen das Offene Verfahren und das Nichtoffene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach ihrer Wahl zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist (§ 119 Abs. 2 GWB).
Schulungen zu Vergabearten
Dieses Webinar gibt Dir den vollständigen Überblick und hilft Dir dabei, die passende Vergabeart für Deinen Auftrag auszuwählen.
Vergabearten im Überblick
Diese sind oberhalb der EU-Schwellenwerte
- Offenes Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren, zwingend mit Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren
- Innovationspartnerschaft
- Wettbewerblicher Dialog
Unterhalb der Schwellenwerte sind es gemäß § 3 VOB/A bzw. § 3 VOL/A
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung, eventuell mit Teilnahmewettbewerb
- Freihändige Vergabe (VOB/A und VOL/A) bzw.
- Verhandlungsvergabe (UVgO)
Auftraggeber können direkt auf evergabe.de Vergabeverfahren zu den unterschiedlichen Vergabearten durchführen.
Ob regional, national oder europaweit. Mit dem evergabe Manager kannst Du die passende Verfahrensart wählen und wirst mit wichtigen Formularblättern unterstützt.
Neu: evergabe.de-Academy