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Schwellenwerte
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Was sind Schwellenwerte?

Der Schwellenwert einer Vergabe bestimmt, welche Vergabevorschriften auf ein Verfahren anzuwenden sind. Sie regeln, ob ein Auftrag nach nationalen oder EU-weiten Vorgaben ausgeschrieben werden muss. Überscheitet der voraussichtliche Auftragswert der Leistung den EU-Schwellenwert, muss EU-weit ausgeschrieben werden.

Im Unterschwellenbereich gelten nationale Regelungen, wie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der 1. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Diese kommen zur Anwendung, wenn der geschätzte Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt. Schwellenwerte variieren je nach Art des Auftrags (z. B. Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen) und Auftraggeber (z. B. Bund, Länder, Kommunen).

Aktuelle Schwellenwerte

Aktuelle Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für Vergabeverfahren unterliegen nationalen und europäischen Regelungen. Für nationale Vergaben gelten spezifische Wertgrenzen, die von den einzelnen Bundesländern oder den Regelwerken wie der UVgO oder VOB/A vorgegeben sind. Beispiele für nationale Schwellenwerte:

  • Direktaufträge: Bis 1.000 Euro netto (UVgO).
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (VOB/A): Bis zu 100.000 Euro, abhängig von den Landesregelungen.
  • Darüber hinaus bestimmen die EU-Schwellenwerte, ab wann ein Vergabeverfahren europaweit bekannt gemacht werden muss.

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Wann greift welcher Schwellenwert?

Der Schwellenwert, der für ein Vergabeverfahren gilt, hängt vom geschätzten Nettoauftragswert und der Art des Auftrags ab. Liegt der Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte, kommen nationale Vorschriften zur Anwendung.

Beispiel:
Eine Kommune möchte Büromaterial für 5.000 Euro netto beschaffen. Dieser Wert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte für Lieferaufträge und unterliegt daher den nationalen Regelungen der UVgO.

Besonderheit bei Losvergaben:
Bei der Aufteilung eines Auftrags in Lose ist nicht der Wert eines einzelnen Loses entscheidend, sondern der Gesamtwert aller Lose. Dieser Gesamtwert bestimmt, ob der Wert überschritten wird und ob nationale oder EU-weite Vergaberegeln greifen § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV.

Unterschied zu EU-Schwellenwerten

Die Schwellenwerte im Unterschwellenbereich gelten für nationale Vergabeverfahren und sind nicht europaweit einheitlich geregelt. Sie legen fest, wann ein Verfahren national durchgeführt werden kann, z. B. als Direktauftrag oder beschränkte Ausschreibung.

Im Gegensatz dazu sind die EU-Schwellenwerte europaweit verbindlich und bestimmen, ab welchem Auftragswert eine Ausschreibung den EU-Vergaberichtlinien unterliegt. Während nationale Werte für kleinere und regional begrenzte Vergaben gelten, dienen EU-Schwellenwerte der Harmonisierung und Transparenz im europäischen Binnenmarkt.


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