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Eröffnungstermin
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Was ist der Eröffnungstermin?

Mit Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April 2016 ist die Anwesenheit der Bieter und ihrer Bevollmächtigten im Eröffnungstermin (Submissionstermin) gemäß § 14 VOB/A nur noch bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts zulässig.

Zum Submissionstermin werden die Angebote geöffnet und in allen wesentlichen Teilen gekennzeichnet. Bietername und -anschrift, Endbeträge der abgegebenen Angebote bzw. Beträge der einzelnen Abschnitte sowie andere den Preis betreffende Angaben werden verlesen. Ebenso wird bekannt gegeben, ob und von wem und in welcher Zahl Nebenangebote eingereicht wurden.
Über den Eröffnungstermin ist eine Niederschrift in Schriftform oder elektronischer Form zu fertigen.


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