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Wertgrenze
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Was ist eine Wertgrenze?

Die Wertgrenze im Sinne des Vergaberechts ist ein bestimmter Betrag, bei dessen Erreichen eine Leistung in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden muss. In Deutschland werden die Wertgrenzen durch die Bundesländer bestimmt.


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Weiterführende Informationen zu Wertgrenze

Grundsätzlich muss unterhalb der EU-Schwellenwerte öffentlich ausgeschrieben werden. Wenn jedoch der Aufwand der öffentlichen Ausschreibung unverhältnismäßig in Bezug auf den Wert der ausgeschriebenen Leistung ist, dann kann die Leistung durch Freihändige Vergabe oder Beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Die Wertgrenzen werden durch die Bundesländer per Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift festgelegt. Dabei gelten regelmäßig unterschiedliche Wertgrenzen für den Bau- sowie für den Liefer- und Dienstleistungsbereich.


Die Wertgrenzen im Ober- oder Unterschwellenbereich sind im evergabe Manager hinterlegt und werden bei der Durchführung einer Vergabe berücksichtigt.


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