Was ist eine Wertgrenze?
Die Wertgrenze im Sinne des Vergaberechts ist ein bestimmter Betrag, bei dessen Erreichen eine Leistung in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden muss. In Deutschland werden die Wertgrenzen durch die Bundesländer bestimmt.
Passende Schulungen für Dich
Unsere Academy bietet Webinare und Seminare an, die wichtige Kenntnisse über Wertgrenzen und Schwellenwerte im Vergaberecht vermitteln. Diese Schulungen helfen Dir, Wertgrenzen korrekt anzuwenden und rechtssicher bei der Auftragsvergabe zu handeln.
Weiterführende Informationen zu Wertgrenze
Grundsätzlich muss unterhalb der EU-Schwellenwerte öffentlich ausgeschrieben werden. Wenn jedoch der Aufwand der öffentlichen Ausschreibung unverhältnismäßig in Bezug auf den Wert der ausgeschriebenen Leistung ist, dann kann die Leistung durch Freihändige Vergabe oder Beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Die Wertgrenzen werden durch die Bundesländer per Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift festgelegt. Dabei gelten regelmäßig unterschiedliche Wertgrenzen für den Bau- sowie für den Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Die Wertgrenzen im Ober- oder Unterschwellenbereich sind im evergabe Manager hinterlegt und werden bei der Durchführung einer Vergabe berücksichtigt.
Neu: evergabe.de-Academy