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Was versteht man unter Beschränkter Ausschreibung?
Eine Beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, bei dem nur eine beschränkte Auswahl an Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Dies kann sowohl ohne Teilnahmewettbewerb als auch mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese Vergabeart wird beispielsweise nach § 3 Abs. 2 VOB/A oder nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A bzw. nach § 8 Abs. 2 und 3 der UVgO geregelt.
Im Gegensatz zum Pendant oberhalb der Schwellenwerte – also dem Nichtoffenen Verfahren – nach § 119 Abs. 4 GWB ist bei der Beschränkten Ausschreibung ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb (öffentliche Aufforderung, Teilnahmeanträge zu stellen) fakultativ und nicht zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Der Auftraggeber darf diese Vergabeart nur wählen, wenn ein abschließend geregelter Ausnahmetatbestand vorliegt. Ziel ist es, möglichst vielen interessierten Bewerbern die Chance zu geben, ein Angebot abzugeben – daher soll dieses Verfahren die Ausnahme bleiben.
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Neben der Beschränken Ausschreibung gibt es zahlreiche weitere Vergabeverfahren. Den Überblick verschafft unser Webinar.
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