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Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
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Was versteht man unter Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb?

Die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist ein Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber gezielt eine begrenzte Anzahl an Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auffordert, ohne zuvor einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Da hierbei der Wettbewerb erheblich eingeschränkt wird, ist diese Verfahrensart nur in Ausnahmefällen zulässig.

Voraussetzungen für die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Dieses Vergabeverfahren kann nur dann durchgeführt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Eine öffentliche Ausschreibung hat kein annehmbares Ergebnis erbracht.
  • Der Aufwand einer öffentlichen Ausschreibung steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert oder zum zu erwartenden Nutzen.
  • Dringlichkeit, Geheimhaltung oder andere sachliche Gründe machen eine öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig.

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Auswahl der Unternehmen

Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fordert die Vergabestelle mindestens drei Unternehmen gezielt zur Angebotsabgabe auf. Die Auftraggeber greifen hierfür häufig auf firmeneigene Bieterverzeichnisse, Unternehmensdatenbanken oder spezielle Firmenpools zurück. Viele Kommunen führen eigene Verzeichnisse, in die sich interessierte Unternehmen eintragen können.

Falls keine geeigneten Unternehmen bekannt sind, ist vor der Vergabe eine Markterkundung notwendig, um potenzielle Auftragnehmer zu identifizieren.


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