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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
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Was versteht man unter Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb?

Die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, das der öffentlichen Ausschreibung gleichgestellt ist. In der ersten Stufe wird die Auftragsvergabe öffentlich bekannt gemacht, und interessierte Unternehmen können ihre Teilnahme beantragen. In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber eine begrenzte Zahl geeigneter Bieter zur Angebotsabgabe auf.

Voraussetzungen für die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Dieses Vergabeverfahren ist in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt. Es ist zulässig, wenn:

  • Die Angebotsbearbeitung mit außergewöhnlich hohem Aufwand verbunden ist.
  • Die Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden kann, z. B. aufgrund spezieller technischer oder personeller Anforderungen.

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Unterschied zur öffentlichen Ausschreibung

Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kann der Auftraggeber die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen reduzieren. Während bei der öffentlichen Ausschreibung alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben dürfen, erfolgt hier eine vorgelagerte Auswahl geeigneter Bieter. Dies ermöglicht eine gezieltere Vergabe, reduziert den Bearbeitungsaufwand und sorgt für effizientere Verfahren, ohne den Wettbewerb gänzlich auszuschließen.

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