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Verwaltungsakte
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Was sind Verwaltungsakten?

Verwaltungsakten sind gemäß § 35 VwVfG Verfügungen, Entscheidungen oder andere hoheitliche Maßnahmen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sind.

Die Vergabekammer trifft ihre Entscheidungen in dieser Rechtsform, mit der Besonderheit, dass die Verwaltungsakten vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte gleichsam kontrolliert werden können.


Mit unserer Vergabesoftware evergabe Manager wird im Hintergrund der gesamte Prozess in der Vergabeakte und im Vergabevermerk dokumentiert.



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