eVergabe.de
Vergabekammer
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist die Vergabekammer?

Die Vergabekammer ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde, deren Einrichtung durch Bund oder Länder erfolgt. Ihre Zuständigkeit ist in § 159 GWB geregelt. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt gemäß § 157 Abs. 2 S. 3 GWB haben.

Die Nachprüfungskompetenz der Vergabekammern beschränkt sich auf Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte.


Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen

Nachprüfung, Schwellenwerte und alles was dazugehört sind neue Begriffe für Dich? Klick Dich durch die Schulungen unserer Academy und baue Dein Wissen rund um die Vergabethematik auf.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Mit evergabe.de kannst Du alle Deine Aufträge elektronisch ausschreiben, unabhängig vom Auftragswert.


Neu: evergabe.de-Academy

Erlebe Themen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de