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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist das Vergabestraftrecht?
Im Rahmen eines Beschaffungsvorgangs der öffentlichen Hand sind sowohl auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers als auch auf Seiten der Bewerber und Bieter vielfältige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten denkbar.
Dies reicht von der klassischen Betrugsstrafbarkeit gemäß § 263 StGB bis hin zur Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG). Spezielle Wettbewerbsdelikte sind im 26. Abschnitt des StGB (§§ 298 bis 302 StGB) mit Strafe bedroht.
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Damit Du nicht unbeabsichtigt gegen das Vergabestrafrecht verstößt, ist fundiertes Wissen entscheidend. In unseren Schulungen zum Vergaberecht lernst Du alles Wichtige, um rechtssicher zu handeln und strafrechtliche Risiken im Vergabeverfahren zu vermeiden.
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