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Beschaffungsvorgang
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Was ist der Beschaffungsvorgang?

Unter Beschaffungsvorgang versteht man den Einkauf (entgeltliche Beschaffung) von Waren und Dienstleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber. Der Beschaffungsvorgang umfasst hierbei alle Tätigkeiten, die der Versorgung eines Unternehmens dienen. Zur Versorgung gehören Material, Dienstleistungen und Kapital in der jeweils erforderlichen Menge und Qualität sowie zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort.

Gebündelt werden die Aufgaben in einer Zentralen Beschaffung. Hier wiederum gibt es i.d.R. feste Zuständigkeiten für alle Bauausschreibungen, für Ausschreibungen für Lieferleistungen sowie für alle Vergaben für Dienstleistungen. Darüber hinaus werden die Aspekte einer Nachhaltigen Beschaffung immer wichtiger.


Dein Einstieg ins Beschaffungswesen

Bei dem breiten Fächer der Vergabearten, Rechtsrahmen und damit einhergehenden Spielregeln und Vorschriften kann man leicht den Überblick verlieren. Damit Dir das nicht passiert, findest Du hier die ersten Basics rund um Ausschreibungen.

Einstieg ins Beschaffungswesen >

Beschaffung ist Aufgabe des Einkaufs

Die Beschaffung bzw. Organisation von allen benötigten Gütern und Dienstleistungen ist Aufgabe des Einkaufs. Dabei lässt sich der Beschaffungsvorgang in folgende Schritte untergliedern:

  1. Bedarfsermittlung: Welche Güter und Leistungen werden benötigt?
  2. Bestandskontrolle: Der Soll-Wert und Ist-Wert von Beständen vergleichen.
  3. Budgetfreigabe: Alle geplanten Bestellungen werden durch die Kostenstelle geprüft.
  4. Lieferantenauswahl: Die Wahl erfolgt durch das Einholen, Prüfen und Auswählen von Angeboten.
  5. Bestellung: Bei unmittelbarer Bestellung nach einem verbindlichen Angebot in der Angebotsbindefrist entsteht der Vertrag sofort. (War das Angebot freibleibend, so muss der Lieferant mit einer Bestellbestätigung auf die Bestellung antworten.)
  6. Bestellüberwachung: Damit Lieferfristen eingehalten und Falschlieferungen vermieden werden.
  7. Wareneingang: Es wird der Erhalt und das Weiterleiten der Ware dokumentiert. Gibt es Mängel, wird die Annahme verweigert bzw. die Ware sofort reklamiert.
  8. Rechnungsprüfung: Die Buchhaltung überprüft die Rechnung. Sie muss sowohl mit der Bestellung als auch mit dem Lieferschein übereinstimmen.
  9. Zahlung: Ist die Rechnung genehmigt und gebucht, wird die Zahlungsermächtigung erstellt und der Rechnungsbetrag beglichen.

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