evergabe.de-Glossar
- Tariftreue
- Tariftreue- und Mindestlohngesetz
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Technisches Nebenangebot
- TED
- TED-Datenbank
- Teilaufhebung einer Ausschreibung
- Teillos
- Teilnahmeanträge
- Teilnahmefrist
- Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
- Teilnehmerliste
- Transparenzgebot
- Triple Bottom Line
Was ist ein Teillos?
Ein Teillos bezeichnet im Vergabebereich eine Aufteilung einer Ausschreibung nach der Menge. Durch eine Losvergabe können auch kleine, mittelständige Unternehmen sich für öffentliche Aufträge bewerben. Sie ist deshalb wesentliches Element der Mittelstandsförderung. Dabei dürfen sie keine Wettbewerbsbeschränkungen verursachen, wie Preisabsprachen mit anderen Bietern.
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In unserer Academy lernst Du, wie Du Teillose sinnvoll anwendest, welche Dokumentationspflichten dabei bestehen und welche rechtlichen Vorgaben gelten.
Vorteile und Vorgaben für Teillose
- Förderung des Mittelstands: KMU können sich gezielt auf kleinere Auftragspakete bewerben, ohne gleich den gesamten Auftrag bewältigen zu müssen.
- Wettbewerbssicherung: Die Aufteilung in Lose soll keine Wettbewerbsbeschränkungen verursachen, beispielsweise durch Preisabsprachen unter Bietern.
- Rechtliche Grundlage: Nach § 5 VOB/A sollen öffentliche Aufträge grundsätzlich in Teillose (Mengenlose) oder Fachlose aufgeteilt werden.
- Ausnahmen: Eine Gesamtvergabe mehrerer Lose ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
- Transparenzanforderung: Die Losaufteilung muss bereits in der Bekanntmachung und Leistungsbeschreibung klar ersichtlich sein und darf nachträglich nicht ohne sachlichen Grund geändert werden.
Auf evergabe.de oder im evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du Deine Ausschreibung sehr einfach in Lose aufteilen.