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Wettbewerbsbeschränkung
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Was ist eine Wettbewerbsbeschränkung?

Eine Wettbewerbsbeschränkung ist eine Eingrenzung des Wettbewerbs durch bestimmte Faktoren und Einflüsse. Im Vergaberecht sind dies insbesondere Kartelle oder Monopole sowie Absprachen. Um wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen zu verhindern, gilt in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Für das Vergaberecht ist darüber hinaus § 298 des Strafgesetzbuches (StGB) maßgeblich. Demnach dürfen Teilnehmer an einer Ausschreibung keine Absprachen treffen, welche die Vergabestelle dazu bewegen sollen, einem bestimmten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Dies gilt ebenso für Freihändige Vergaben nach vorherigem Teilnahmewettbewerb.


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