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Wettbewerbsbeschränkung
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Was ist eine Wettbewerbsbeschränkung?

Eine Wettbewerbsbeschränkung ist eine Eingrenzung des Wettbewerbs durch bestimmte Faktoren und Einflüsse. Im Vergaberecht sind dies insbesondere Kartelle oder Monopole sowie Absprachen. Um wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen zu verhindern, gilt in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Für das Vergaberecht ist darüber hinaus § 298 des Strafgesetzbuches (StGB) maßgeblich. Demnach dürfen Teilnehmer an einer Ausschreibung keine Absprachen treffen, welche die Vergabestelle dazu bewegen sollen, einem bestimmten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Dies gilt ebenso für Freihändige Vergaben nach vorherigem Teilnahmewettbewerb.


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Das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bildet das zentrale Regelwerk des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts und trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, freien und funktionierenden Wettbewerb zu sichern, um einen größtmöglichen Nutzen für Verbraucher zu gewährleisten. Das GWB gilt für alle Unternehmen – auch solche in öffentlicher Hand – und enthält Sonderregelungen, etwa für die Landwirtschaft. Besonders relevant ist es zudem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Das Gesetz ist in sechs Teile gegliedert:

  • Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 137)
  • Ordnungswidrigkeiten (§§ 38-39)
  • Behörden (§§ 44-50)
  • Verfahren (§ 51)
  • Anwendungsbereich des Gesetzes (§§ 98-105)
  • Übergangs und Schlußbestimmungen (§§ 106-109).

Wobei Teil 4 speziell für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Durchführung von Planungswettbewerben durch öffentliche Auftraggeber von Bedeutung (siehe § 106 GWB) ist. Dieser Teil besteht aus zwei Kapiteln: Das erste regelt das Vergabeverfahren, das zweite den vergaberechtlichen Rechtsschutz.

Auf europäischer Ebene kann das EU-Wettbewerbsrecht das GWB überlagern, etwa bei grenzüberschreitendem Handel oder bei Unternehmenszusammenschlüssen mit hohem Umsatz. Historisch geht das GWB auf die Entflechtung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zurück, als die Alliierten Wettbewerbsfreiheit nach US-Vorbild durchsetzten.


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