- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Wie wird gegen Schwarzarbeit vorgegangen?
Ein Verstoß gegen Bestimmungen des GWB oder das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist ein typischer Fall von Unzuverlässigkeit eines Bewerbers und mithin ein Grund, ihm die Eignung abzusprechen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Auftraggeber teuer werden. Verstöße gegen das entsprechende Gesetz ziehen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro nach sich. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber gilt als Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ein Werk- oder Dienstleistungsvertrag bei dem Schwarzgeldabreden getroffen werden, ist nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig. Dies stellt auch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 115/2) in einer Entscheidung klar.
Mit unserem evergabe Manager (AI Vergabemanager) wird im Hintergrund der gesamte Prozess in der Vergabeakte und im Vergabevermerk dokumentiert.