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Nachunternehmerverzeichnis
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Was ist ein Nachunternehmerverzeichnis?

Im Nachunternehmerverzeichnis sind die für den Bieter tätigen potentiellen Nachunternehmer aufgeführt. Dies muss der Bieter – falls von der Vergabestelle gefordert – mit dem Angebot einreichen.


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Was sind Nachunternehmerleistungen?

Etwa 30 Prozent der Bauleistungen werden von Nachunternehmern erbracht und gelten damit als Nachunternehmerleistungen. Der eigentliche Auftragnehmer, das Generalunternehmen, muss nicht zwingend den gesamten Auftrag selbst ausführen können – jedoch ist er dafür verantwortlich, die an Nachunternehmer übertragenen Teilaufgaben zu koordinieren und gegenüber dem Auftraggeber für deren vertragsgemäße Erfüllung zu haften.

Daher sollte das Generalunternehmen bei der Erstellung des Nachunternehmerverzeichnisses darauf achten, Nachweise über die Eignung der Subunternehmen einzufordern. Dazu gehören beispielsweise:

  • eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse.
  • die Gewerbeanmeldung,
  • ein Handelsregisterauszug,
  • der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
  • die Mindestlohnbescheinigung sowie

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