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Leistungsort
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Was ist der Leistungsort?

Der Leistungsort ist der Ort, an dem ein Schuldner die Leistungshandlung realisiert, die er aufgrund seiner schuldrechtlichen Verpflichtungen erbringen muss. In dem Fall, dass kein Leistungsort zwischen den Vertragspartnern ausgemacht worden ist, greift § 269 BGB. Hiernach ist der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners, den er zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Schuldverhältnisses hatte. Er ist verpflichtet, die Leistung zur Abholung zur Verfügung zu stellen (Holschuld). In Vergabeverfahren legt der Auftraggeber in der Regel den Leistungsort fest. Er wird in diesem Zusammenhang meist Ausführungsort genannt. 


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Weitere Informationen zu Leistungsort

Der Leistungsort ist ein Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und wird vom Auftraggeber bestimmt. Unter Umständen kann die Festlegung wettbewerbsbeschränkend sein und gegen das Vergaberecht (Nichtdiskrimierung) verstoßen.

Wenn die Bestimmung des Leistungsortes:

  1. sachlich gerechtfertigt,
  2. zur Verwirklichung der Leistungserbrinung notwendig und
  3. die Chancenungleichheit auf ein Minimum beschränkt ist,

kann sie legitim sein.


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