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Leistungsverzeichnis
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Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung und definiert im Rahmen der zu erbringenden Gesamtleistung die einzelnen geforderten Teilleistungen. In diesem sind ausschließlich Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie alle die Ausführung der Leistung beeinflussenden Umstände zu beschreiben.


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Auftragnehmer können die Leistungsverzeichnisse noch genauer einsehen, wenn eine GAEB-Datei vorliegt. Mit der detaillierten Einsicht in die Positionsangaben können noch bessere Angebote erstellt werden.


Weitere Informationen zum Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis

Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören, brauchen im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt zu werden.

Für den Bieter ist es ein wichtiger Bestandteil seiner Preiskalkulation bei der Angebotserstellung.

Das Leistungsverzeichnis ist häufig nach Leistungsbereichen gegliedert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzel- bzw. Teilleistungen, die wiederum als Positionen inhaltlich unterschiedlich strukturiert werden.

Im Allgemeinen wird als Struktur folgende Grundgliederung aus den GAEB-Regelwerken herangezogen:

Für die eindeutige Identifizierung der einzelnen Teilleistungen werden Ordnungszahlen benutzt. Diese werden aufsteigend vergeben und ermöglichen es, Teilleistungen eindeutig einzuordnen. 


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