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GPA-Beschaffungsübereinkommen
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Was ist das GPA-Beschaffungsübereinkommen?

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (engl. Government Procurement Agreement, kurz GPA) ist ein internationales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organisation, kurz WTO), das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt.

Das GPA wurde ursprünglich zeitgleich mit der Gründung der WTO am 15. April 1994 beschlossen und trat am 1. Januar 1996 in Kraft. Die aktuelle Fassung wurde 2012 verabschiedet und trat am 6. April 2014 (30 Tage nach dem Datum, zu dem zwei Drittel der GPA-Vertragsparteien ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt hatten) in Kraft. Ziel des GPA ist die Liberalisierung der internationalen Beschaffungsmärkte und der Abbau von Hemmnissen des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.


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Weiterführende Informationen zu GPA-Beschaffungsübereinkommen

Das GPA-Beschaffungsübereinkommen ist ein plurilaterales Abkommen, das heißt, es bindet nur diejenigen Mitglieder der WTO, die es unterzeichnet haben. Die Europäische Union (EU) hat für alle ihre 28 Mitgliedstaaten unterzeichnet, damit ist auch Deutschland Mitglied des GPA.

Die Beschaffungsmärkte sollen frei von Diskriminierung und transparent sein. Die Geschäftschancen von Unternehmen sollen durch das GPA vergrößert werden, sie sollen Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der GPA-Mitglieder haben. Gleichzeitig sollen öffentliche Auftraggeber durch eine größere Zahl der Angebote Waren und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen erhalten. Das GPA führt durch seine Umsetzung zu einer engen Verzahnung zwischen WTO-Recht, europäischem Recht und nationalem Recht. Insbesondere die EU-Schwellenwerte sind an die Schwellenwerte des GPA angepasst und werden alle 24 Monate überprüft und angeglichen.


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