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Generalübernehmer
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Was ist ein Generalübernehmer?

Der Generalübernehmer (auch „Bauleistungshändler“ genannt) ist begrifflich vom Generalunternehmer abzugrenzen.

Er führt i. d. R. keine oder nur unwesentliche Teile der Bauleistung selbst aus, er vergibt diese vielmehr (fast) komplett an Nachunternehmer (Subunternehmer). Er übernimmt also nur Aufgaben des Projektmanagements und erfüllt koordinierende oder überwachende Leistungen.

Die Auftragsvergabe an solche Bauleistungshändler ist zulässig. Diese müssen jedoch nachweisen, dass sie die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich durch die Subunternehmer erbringen können.

Zwischen Bauherrn und Generalübernehmer wird meist ein Pauschalvertrag geschlossen, um das Projekt zum Festpreis fertigzustellen. Laut der Definition kann der GÜ die Planung selbst ausführen oder diese ebenfalls an Fremdunternehmen vergeben.


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