- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist ein Generalübernehmer?
Der Generalübernehmer (auch „Bauleistungshändler“ genannt) ist begrifflich vom Generalunternehmer abzugrenzen.
Der Generalübernehmer führt i. d. R. keine oder nur unwesentliche Teile der Bauleistung selbst aus, er vergibt diese vielmehr (fast) komplett an Nachunternehmer (Subunternehmer). Er übernimmt also nur Aufgaben des Projektmanagements und erfüllt koordinierende oder überwachende Leistungen.
Die Auftragsvergabe an Generalübernehmer ist zulässig. Diese müssen jedoch nachweisen, dass sie die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich durch die Subunternehmer erbringen können.
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