- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist ein Generalunternehmer?
Als Generalunternehmer bezeichnet man ein Unternehmen, das einen bestimmten Auftrag federführend und alleinverantwortlich unter Einschaltung weiterer Unternehmen (Subunternehmer, Unterauftragsnehmer) abwickelt und ausführt.
Passende Schulungen zum Thema
Generalplaner, Generalunternehmer oder Generalübernehmer? Das Bau- und Vertragsrecht kann komplex sein. Unsere Academy bietet Dir mit geeigneten Schulungen zum Thema ein tiefgreifendes Verständnis.
Vorteile von Generalunternehmer
Rechtsbeziehungen entstehen grundsätzlich nur zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer einerseits und dem Generalunternehmer und den Subunternehmern andererseits. Der Generalunternehmer haftet allein gegenüber dem Kunden für die Gesamtleistung einschließlich aller zu erbringenden Teilleistungen.
Der Vorteil der Generalunternehmerschaft liegt für den Kunden darin, dass er nur einen Verhandlungspartner hat. Der Generalunternehmer hat den Vorteil, seine Eigenleistungen frei bestimmen und die Subunternehmer frei auswählen zu können.
Mit evergabe.de können Generalunternehmer sowohl ihre Leistungen anbieten als auch Aufträge an Subunternehmer vergeben.
Neu: evergabe.de-Academy