- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was sind Bieterrechte?
§ 97 GWB, der die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens enthält, räumt in seinem Abs. 6 (insb. als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH) den Unternehmen ein subjektives Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren ein. § 97 Abs. 6 GWB ist im Kontext mit § 160 Abs. 2 GWB zu lesen, der ein Nachprüfungsverfahren an die Nichtbeachtung von (bieterschützenden) Vergabevorschriften knüpft. Bewerber und Bieter haben damit die Möglichkeit, im Wege des Primärrechtsschutzes unmittelbar auf ein laufendes Vergabeverfahren einzuwirken; sie sind nicht mehr nur auf Schadenersatzansprüche (= Sekundärrechtsschutz) verwiesen. Unternehmen haben allerdings keinen Anspruch auf Einhaltung von Ordnungsvorschriften, die keine subjektiven Rechte begründen.
Schulungen über Bieterrechte
Damit Du Dir als Bieter Deiner Rechte bewusst bist und sicher im Vergabeverfahren agieren kannst, bieten wir passende Schulungen für Dich.
Bietergemeinschaften haben mit Hilfe von evergabe.de die Möglichkeit Bieteranfragen zu stellen, um ihre Rechte zu wahren.
Neu: evergabe.de-Academy