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Bieterrechte
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Was sind Bieterrechte?

Bieterrechte sind subjektive Ansprüche von Bietern und Bewerbern auf die Einhaltung der Vergabevorschriften im Verfahren. § 97 GWB, der die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens enthält, räumt in seinem Abs. 6 (insb. als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH) den Unternehmen ein subjektives Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren ein. § 97 Abs. 6 GWB ist im Kontext mit § 160 Abs. 2 GWB zu lesen, der ein Nachprüfungsverfahren an die Nichtbeachtung von (bieterschützenden) Vergabevorschriften knüpft. Bewerber und Bieter haben damit die Möglichkeit, im Wege des Primärrechtsschutzes unmittelbar auf ein laufendes Vergabeverfahren einzuwirken; sie sind nicht mehr nur auf Schadenersatzansprüche (= Sekundärrechtsschutz) verwiesen. Unternehmen haben allerdings keinen Anspruch auf Einhaltung von Ordnungsvorschriften, die keine subjektiven Rechte begründen.


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Verletzungen der Bieterrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten

Typische Verstöße gegen das Vergaberecht betreffen die Diskriminierung von Unternehmen im Vergabeverfahren, unzulässige Teilnahmehürden, rechtswidrige Direktvergaben oder nachträgliche Vertragsänderungen.

Bieter können sich mit Primärrechtsschutz (Vergabenachprüfungsverfahren vor Zuschlagserteilung) oder Sekundärrechtsschutz (Schadensersatz) gegen Verstöße wehren. Voraussetzung ist, dass der Verstoß ein subjektives Recht des Bieters verletzt und ihm dadurch ein Schaden entsteht.


Bietergemeinschaften haben mit Hilfe von evergabe.de die Möglichkeit Bieteranfragen zu stellen, um ihre Rechte zu wahren. 

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