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Beschwerdeinstanz
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Was ist eine Beschwerdeinstanz?

Die Beschwerdeinstanz im Vergabeverfahren sind die Oberlandesgericht der Bundesländer. Ausschließlich sie sind gemäß § 171 Abs. 3 GWB zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer. Die OLGs überprüfen, ob die Entscheidung der Vergabekammer rechtmäßig war und ob das Vergabeverfahren korrekt durchgeführt wurde. Ihre Beschlüsse sind abschließend und können nicht weiter angefochten werden.


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