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Was ist eine Auftragserteilung?
Eine Auftragserteilung im Vergabeverfahren entspricht der Zuschlagserteilung. Mit erfolgreichem Zuschlag ist das Vergabeverfahren abgeschlossen. Der Auftraggeber nimmt dabei das Angebot eines Bieters an. Es kommt zu einem Vertragsabschluss, wenn der Zuschlag innerhalb der Frist erteilt wird. In Ausnahmefällen, wenn der Auftraggeber eine unzulässige defacto-Vergabe durchgeführt und ohne regelkonforme Ausschreibung einen Auftrag erteilt, kann der abgeschlossene Vertrag allerdings unwirksam sein.
Passende Schulungen zur Auftragserteilung
Du möchtest mehr über die Erteilung des Auftrags sowie des Zuschlags erfahren? In diesen drei Webinaren zum Thema erfährst Du alles Wichtige.
Weitere rechtliche Regelungen
Die Auftragserteilung muss innerhalb der festgelegten Bindefrist erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Diese Frist sichert, dass das Angebot des Bieters für einen bestimmten Zeitraum gültig bleibt. Erfolgt der Zuschlag innerhalb der Bindefrist, kommt der Vertrag direkt zustande.
Nach Ablauf der Bindefrist ist das Angebot nicht mehr verbindlich, und eine Auftragserteilung führt nicht mehr automatisch zu einem Vertragsabschluss. Nach § 150 Abs. 1 BGB gilt ein Zuschlag nach Ablauf der Frist als neues Angebot des Auftraggebers an den Bieter. Der Bieter ist dann verpflichtet, die Annahme unverzüglich zu erklären, kann jedoch frei entscheiden, ob er das Angebot annimmt.
Im evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du Absage- und Zuschlagsschreiben automatisch erstellen und elektronisch an die betroffenen Bieter übermitteln.