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FAQ
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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Was sind Signaturen und wofür brauche ich die?

Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden.

Bei Vergabeverfahren mit elektronischer Angebotsabgabe kann es dazu kommen, dass eine elektronische Signatur gebraucht wird. Hier muss genau in den Bekanntmachungstext geschaut werden, denn dort gibt der Auftraggeber an, welche Art für eine einfache Angebotsabgabe notwendig ist.

Außerdem regeln alle Vergabeverordnungen den Einsatz derer. Vor allem in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Art. 3 Abs. 10–12 werden dazu klare Begriffsbestimmungen gesetzt.

evergabe.de unterstützt die elektronische Signatur

Wie der Bieter sein Angebot signieren soll, wird in den Vergabeunterlagen festgeschrieben.

Über die evergabe.de-Plattform erfolgt die Angebotsabgabe mit Einfacher elektronischer Signatur (in Textform). Diese ist für den Bieter kostenfrei und er muss keine gesonderten Zertifikate oder Hardware kaufen.

Arbeitet der Auftraggeber mit dem evergabe Manager, dann gibt der Bieter sein Angebot mit dem AI Bietercockpit ab. Hierüber sind sowohl eine Fortgeschrittene elektronische oder eine Qualifizierte elektronische Signatur möglich.

Das passende Webinar für Dich

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Ziel des Webinars ist es, Dir ein umfassendes Verständnis für elektronische Signaturen zu vermitteln und Dir die nötigen Kenntnisse zu bieten, um diese sicher und effektiv in Deinem beruflichen Umfeld anzuwenden.

Anhand praktischer Beispiele wird Dir gezeigt, wie sie in unterschiedlichen Szenarien eingesetzt werden können. Der Referent gibt Dir mit Beispielen aus der Praxis konkrete Einblicke in die Implementierung und den effizienten Gebrauch.


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