Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
2863876
Vergabe­nummer
2023-12-1-MBA
Veröffentlicht am
20.12.2023 09:20 Uhr
Auftrag­geber
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Angebots-/Teilnahmefrist
28.02.2024 10:00 Uhr

Nationale Ausschreibung
VgV
Offenes Verfahren
2023-12-1-MBA
Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern


Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin

Organisationen
Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: USt-ID DE141675744
Internet-Adresse: http://www.wev-sachsen.de
Adresse
Postanschrift: Am Westufer 3
Ort: Großpösna
Postleitzahl: 04463
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: ines.bertholdt@wev-sachsen.de
Telefon: +49 34299530
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
-:
ID – Unternehmen: ORG-0002
Organisation
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Adresse
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
-:

Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Beschreibung
Interne Kennung: 2023-12-1-MBA
Titel: Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern
Beschreibung: Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Ort: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Beschreibung: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen;
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Beschreibung: trifft nicht zu
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form
von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über das evergabe-Portal abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das evergabe-Portal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
-:

Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Verwertung von heizwertreichem Material
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 15.000 bis 25.000 Mg/a an heizwertreichem Material (< 300 mm, AVV 191210/ 191212), beginnend ab dem 01.07.2025.
Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und
optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90513300 - Verbrennung von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Ort: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.07.2025
Enddatum: Sonntag, 30.06.2030
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre);
Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 6.000 Mg /a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen.
c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen.
- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle
auf Verlangen sind vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
-:
Vergabekriterien
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Parameter der Zuschlagskriterien
-:
Folgen der Gewährung
-:
Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: — Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Erklärung").
— Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen benannte Preisobergrenze für die spezifischen prognostizierten Verwertungskosten je Megagramm nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Anforderungen
-:
Sicherheitsüberprüfung
-:
Beschreibung der NDA
-:
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
-:
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Finanzgarantie
-:
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0002
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Verwertung von heizwertreichem Material
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 15.000 bis 25.000 Mg/a an heizwertreichem Material (< 300 mm, AVV 191210/ 191212), beginnend ab dem 01.07.2025.
Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und
optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90513300 - Verbrennung von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Ort: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.07.2025
Enddatum: Sonntag, 30.06.2030
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 6.000 Mg /a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
-:
Vergabekriterien
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Parameter der Zuschlagskriterien
-:
Folgen der Gewährung
-:
Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: — Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Erklärung").
— Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen benannte Preisobergrenze für die spezifischen prognostizierten Verwertungskosten je Megagramm nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Anforderungen
-:
Sicherheitsüberprüfung
-:
Beschreibung der NDA
-:
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
-:
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Finanzgarantie
-:
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0003
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Verwertung von heizwertreichem Material
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 15.000 bis 25.000 Mg/a an heizwertreichem Material (< 300 mm, AVV 191210/ 191212), beginnend ab dem 01.07.2025.
Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und
optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90513300 - Verbrennung von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Ort: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.07.2025
Enddatum: Sonntag, 30.06.2030
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und
§ 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 6.000 Mg /a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.

Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
-:
Vergabekriterien
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Parameter der Zuschlagskriterien
-:
Folgen der Gewährung
-:
Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: — Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Erklärung").
— Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen benannte Preisobergrenze für die spezifischen prognostizierten Verwertungskosten je Megagramm nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Anforderungen
-:
Sicherheitsüberprüfung
-:
Beschreibung der NDA
-:
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
-:
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Finanzgarantie
-:
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0004
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Verwertung von brennbaren Abfällen
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 5.000 bis 12.000 Mg/a an brennbaren Abfällen (u.a. und vergleichbar > 300 mm und grob vorbehandelter Sperrmüll, AVV 191210/191212).
Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und
optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90513300 - Verbrennung von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Ort: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.07.2025
Enddatum: Sonntag, 30.06.2030
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.


Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder Sperrmüll (AVV 200307) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 2.500 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen, Sperrmüll, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
-:
Vergabekriterien
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Parameter der Zuschlagskriterien
-:
Folgen der Gewährung
-:
Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: — Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Erklärung").
— Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen benannte Preisobergrenze für die spezifischen prognostizierten Verwertungskosten je Megagramm nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Anforderungen
-:
Sicherheitsüberprüfung
-:
Beschreibung der NDA
-:
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
-:
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Donnerstag, 15.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Finanzgarantie
-:
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002