Stadt Bernburg (Saale) - Waldauer Kirche - Los 1: Gerüstbauarbeiten

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
2944379
Vergabe­nummer
ÖA-00724-H
Veröffentlicht am
23.04.2024 11:26 Uhr
Auftrag­geber
Stadt Bernburg (Saale)
Angebots-/Teilnahmefrist
23.05.2024 14:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Telefon:
+49 34716590
Fax:
+49 3471659445
E-Mail:
vergabe.stadt@bernburg.de
Internet:
www.bernburg.de
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
ÖA-00724-H
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
schriftlich
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
06406 Bernburg (Saale)
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Los 1: Gerüstbauarbeiten
Umfang der Leistung:
Außenwandgerüst gerade Wandflächen bis Höhe 10,50 m - 680,00 m²
Außenwandgerüst bogenförmige Wandflächen bis Höhe 10,50 m - 300,00 m²
Innenwandgerüst bis Höhe 9,50 m - 904,00 m²
Kirchturmgerüst bis Höhe 24,00 m - 533,00 m²
Gitterträger für Überbrückungen 7 Stück
Gerüstverbreiterungen bis 70 cm - 60,00 m
Gerüstverbreiterungen bis 30 cm - 44,00 m
Baustellenaufzug Höhe bis 30,00 m - 1 Stück
Treppenturm einläufige bis Höhe 28,00 m - 1 Stück
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
08.07.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
20.12.2024
weitere Fristen:
Die Arbeiten erfolgen in Absprache mit dem AN aus Los 2: Rückbauarbeiten.
Die Gerüstbauarbeiten werden teilweise zeitversetzt nach erfolgten Rückbauarbeiten erstellt.
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18f09db3b76-70109cbcc69a4178
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
23.05.2024
um:
14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
21.06.2024
p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote:
Vergabestelle s. a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:
23.05.2024
um:
14:00
Ort:
Stadt Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, 2. OG, 06406 Bernburg (Saale)
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und deren Bevollmächtigte
t) geforderte Sicherheiten
keine
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Das FB 124 ist in den Vergabeunterlagen vorhanden.
Hinweis: Ein präqualifizierter Bieter ist nur dann geeignet, wenn die in der PQ hinterlegten Dokumente vollständig und gültig sind.
Gleiches gilt bei nicht präqualifizierten Bietern für die gemäß FB 124 vorzulegenden Dokumente.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die vorzulegenden Referenzen den Vorgaben des FB 124 entsprechen. Insbesondere müssen sie die Bestätigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Ausführung der Leistung enthalten.
Hinweis: Referenzen werden bei Angeboten nichtpräqualifizierter Bieter nur dann nachgefordert, wenn keine Referenz vorgelegt wurde. Bei präqualifizierten Bietern werden keine Referenzen nachgefordert.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Salzlandkreis, Zentrale Vergabestelle
Karlsplatz 37
06406 Bernburg(Saale)
y) Sonstige Angaben
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
(Bestbieterprinzip)
Wir weisen darauf hin, dass nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise werden daher nur von demjenigen Bieter angefordert, dessen Angebot nach Abschluss der Wertung der Zuschlag erteilt werden soll.
Erklärungen und Nachweise, die zur Wertung des Angebotes erforderlich sind, können von allen Bietern abgefordert/nachgefordert werden.
Verpflichtend vorzulegende Erklärungen sind per E-Mail innerhalb einer nach Tagen bemessenen Frist, die maximal fünf Werktage umfasst, einzureichen. Werden die vorzulegenden Erklärungen nicht innerhalb der Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
(Erklärungen nach TVergG)
Bei Angeboten in Papierform sind die beigefügten Erklärungen zu §§ 11, 14 TVergG LSA mit Datum, Ort und Unterschrift im Original einzureichen. Gleiches gilt für NU mit Ausnahme der Erklärung zu § 14 TVergG LSA (Nachunternehmereinsatz).