- VEBEG
- Verfahrensarten
- Verfahrensbeteiligte
- Verfügbarkeitserklärung
- Vergabe
- Vergabe ohne Ausschreibung
- Vergabe- und Vertragsordnung
- Vergabeakten
- Vergabearten
- Vergabeassistent
- Vergabebekanntmachung
- Vergabedienstanweisung
- Vergabeentscheidung
- Vergabehandbücher (VHB)
- Vergabekammer
- Vergabekoordinierungsrichtlinie
- Vergabemanagement
- Vergabenachprüfungsverfahren
- Vergabenummer
- Vergabeordnung / Verdingungsordnung
- Vergabeplattform
- Vergabeprozess
- Vergaberecht
- Vergaberechtsreform 2016
- Vergabesenat
- Vergabesoftware
- Vergabestatistik
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Vergabestelle (VSt)
- Vergabestrafrecht
- Vergabetransformationspaket
- Vergabeunterlagen
- Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen
- Vergabeverfahren
- Vergabevermerk
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Vergebener Auftrag
- Verhandlungsverbot
- Verhandlungsverfahren
- Verhandlungsvergabe
- Vertragsarten
- Vertragsstrafe
- Vertragsunterlagen
- Vertrauensschaden
- Verwaltungsakte
- VHB-Bund
- Vier-Augen-Prinzip
- Virtueller Marktplatz
- VOB
- VOB/A
- VOF
- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was sind Verfahrensarten?
Um ein Vergabeverfahren durchführen zu können, gehört es dazu den Auftragswert zu schätzen. Je nachdem, ob dieser unterhalb oder oberhalb der Schwellenwerte liegt, entscheidet sich nach welcher Verfahrensart ausgeschrieben wird.
Wahl der Verfahrensart
Das Vergaberecht formuliert in § 119 GWB die möglichen Vergabearten und deren Auftragsausführung. Der Auftraggeber muss die Wahl der Verfahrensart unbeeinflusst und diskriminierungsfrei treffen und dies auch im Vergabevermerk dokumentieren. Bei der gewählten Verfahrensart müssen die Grundsätze der Vergabe gewährleistet sein.
Wenn es um die Beschaffung von Bauleistungen geht, ist die VOB zu anzuwenden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich gilt die VOL resp. UVgO, im Oberschwellenbereich die VgV. Dabei können sowohl einstufige, als auch zweistufige Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Schulungen zu Verfahrensarten
Damit Du den vollen Überblick erhältst und weißt welche Verfahrensart die richtige für Deinen Auftrag ist, stellen wir Dir dieses Webinar zur Verfügung.
Vergabearten im Unterschwellenbereich
Das sind die möglichen Vergabearten für nationale Ausschreibungen.
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Freihändige Vergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verfahrensarten im Oberschwellenbereich
Diese Vergabearten kommen für EU-weite Ausschreibungen in Frage.
- Offenes Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Wettbewerblicher Dialog
- Innovationspartnerschaft
Neu: evergabe.de-Academy