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Novellierung Raumordnungsgesetz

Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) beschlossen. Damit sollen bei Infrastrukturvorhaben, wie Industrieanlagen oder beim Bau von Bahnstrecken, die Planungssicherheit erhöht und Planungsverfahren erleichtert werden.

Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen setzt die Novelle dabei auf folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • Planungsprozesse modernisieren:
    Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wird weiter digitalisiert.

  • Mehr Flexibilität in der Landes- und Regionalplanung:
    Abweichungen von Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen werden erleichtert.

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes:
    Bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

  • Erhöhung der Investitionssicherheit:
    Weitere Regelungen zur Planerhaltung werden eingeführt.

  • Beschleunigung der Verfahren:
    Eine zeitliche Verzögerung beim Raumordnungsverfahren zur Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben kann künftig nicht mehr den Beginn des nachfolgenden Zulassungsverfahrens verzögern. Es soll einen verbindlichen Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren geben, so dass es spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen ist.

Voraussichtlich im Frühjahr 2023 wird das Gesetz in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen


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