Was ist das Wettbewerbsregister?
Das Wettbewerbsregister dient dem Schutz des Wettbewerbs und wurde durch das Bundeskartellamt eingerichtet. Auftraggeber erhalten nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zugang zu einer Datensammlung, die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB zur Verfügung stellt.
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Weiterführende Informationen zu Wettbewerbsregister
Öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 99 GWB verpflichtet, vor einer Zuschlagserteilung die entsprechenden Bieter zu überprüfen, ob etwaige Ausschlussgründe vorliegen. Dies ist ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000 Euro notwendig. Im Fall eines Verstoßes werden Bieter für fünf Jahre in diesem Register geführt.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber anhand zwingender Ausschlussgründe Auftragnehmer in einem Vergabeverfahren ausschließen.
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