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Ausschlussgründe
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Was versteht man unter Ausschlussgründen?

Unter Ausschlussgründen versteht man die Ursachen, warum Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nach Maßgabe der §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A müssen bzw. können Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Dabei gilt es die Ausschlussgründe zu teilen, in zwingende und fakultative Ausschlussgründe.

Voraussetzungen für einen Ausschluss

Wann und warum dürfen Auftraggeber Bieter von ihrem Vergabeverfahren ausschließen? Das ist auch Thema in unserer evergabe.de-WG. Nach einem Grillabend mit Freunden tauschen sich Christin und Pascal dazu aus.


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In dieser Schulung zur VOB/A erhältst Du umfassendes Wissen rund um die Vergabe von Bauleistungen. Unter anderem werden Ausschlussgründe thematisiert und erläutert, worauf bei der Angebotsprüfung zu achten ist.


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