Was ist das Wettbewerbsprinzip?
Das Wettbewerbsprinzip basiert auf dem Wettbewerbsgrundsatz. Alle öffentlichen Vergabeverfahren müssen im Wettbewerb durchgeführt und vergeben werden. Das Wettbewerbsprinzip ist das zentrale Charakteristikum eines Vergabeverfahrens. Öffentliche Aufträge sind prinzipiell im Wettbewerb zu vergeben. Das bedeutet, dass dem Wettbewerb zwischen den Bietern so viel Raum wie möglich eingeräumt werden muss. Der Auftraggeber kann dieses Prinzip mittels verschiedener Maßnahmen erfüllen. Das können zum Beispiel die Wahl der richtigen Verfahrensart, die Bestimmung angemessener Fristen oder die Produktneutralität sein. In Ausnahmefällen darf der Wettbewerb eingeschränkt werden oder unter ganz engen Voraussetzungen sogar ganz entfallen.
Gesetzlich geregelt ist der Wettbewerbsgrundsatz im Vergaberecht durch § 97 Abs. 1 GWB. Der Wettbewerb darf durch Bieter nicht künstlich eingeschränkt werden. Sie sind an der Verwirklichung eines transparenten und gleichberechtigten Wettbewerbs beteiligt. Das Wettbewerbsprinzip ist ein tragender vergaberechtlicher Grundsatz. Der öffentliche Auftraggeber hat demnach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für größtmöglichen Wettbewerb zu sorgen.
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