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Wettbewerbsgrundsatz
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Was ist der Wettbewerbsgrundsatz?

Der Wettbewerbsgrundsatz ist das zentrale Charakteristikum eines Vergabeverfahrens. Öffentliche Aufträge sind prinzipiell im Wettbewerb zu vergeben. Das bedeutet, dass dem Wettbewerb zwischen den Bietern so viel Raum wie möglich eingeräumt werden muss. Der Auftraggeber kann den Wettbewerbsgrundsatz mittels verschiedener Maßnahmen erfüllen. Das können zum Beispiel die Wahl der richtigen Verfahrensart, die Bestimmung angemessener Fristen oder die Produktneutralität sein. In Ausnahmefällen darf der Wettbewerb eingeschränkt werden oder unter ganz engen Voraussetzungen sogar ganz entfallen.

Gesetzlich geregelt ist der Grundsatz im Vergaberecht durch § 97 Abs. 1 GWB. Der Wettbewerb darf durch Bieter nicht künstlich eingeschränkt werden. Sie sind an der Verwirklichung eines transparenten und gleichberechtigten Wettbewerbs beteiligt.


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