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Verfahrensarten
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Was sind Verfahrensarten?

Um ein Vergabeverfahren durchführen zu können, gehört es dazu den Auftragswert zu schätzen. Je nachdem, ob dieser unterhalb oder oberhalb der Schwellenwerte liegt, entscheidet sich nach welcher Verfahrensart ausgeschrieben wird.

Wahl der Verfahrensart

Wahl der Verfahrensarten

Das Vergaberecht formuliert in § 119 GWB die möglichen Vergabearten und deren Auftragsausführung. Der Auftraggeber muss die Wahl der Verfahrensart unbeeinflusst und diskriminierungsfrei treffen und dies auch im Vergabevermerk dokumentieren. Bei der gewählten Verfahrensart müssen die Grundsätze der Vergabe gewährleistet sein.

Wenn es um die Beschaffung von Bauleistungen geht, ist die VOB zu anzuwenden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich gilt die VOL resp. UVgO, im Oberschwellenbereich die VgV. Dabei können sowohl einstufige, als auch zweistufige Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Vergabearten im Unterschwellenbereich

Das sind die möglichen Vergabearten für nationale Ausschreibungen.

Verfahrensarten im Oberschwellenbereich

Diese Vergabearten kommen für EU-weite Ausschreibungen in Frage.


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